Aktuelle Zutrittsbedingungen

von Wolfgang Trübsand

Corona Warnstufe

In Baden-Württemberg gilt nach § 1 Absatz 3 der aktuellen Corona-Verordnung des Landes seit dem 02. November 2021 die Warnstufe. Das bedeutet für unsere Vorstellungen die nach 3G Regeln durchgeführt werden, dass Geimpfte, Genesene und Getestet mit PCR-Test Zutritt haben. Es gelten diese Ausnahmen von der Testpflicht lt. Corona-Verordnung vom 28.10.2021:

  • Kinder bis einschließlich 5 Jahre
  • Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind
  • Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule (Testung in der Schule)
  • Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigen-Test erforderlich)
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig, negativer Antigen-Test erforderlich
  • Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)
  • Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)

 

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