Aktuelle Zutrittsbedingungen
von Wolfgang Trübsand
Corona Warnstufe
In Baden-Württemberg gilt nach § 1 Absatz 3 der aktuellen Corona-Verordnung des Landes seit dem 02. November 2021 die Warnstufe. Das bedeutet für unsere Vorstellungen die nach 3G Regeln durchgeführt werden, dass Geimpfte, Genesene und Getestet mit PCR-Test Zutritt haben. Es gelten diese Ausnahmen von der Testpflicht lt. Corona-Verordnung vom 28.10.2021:
- Kinder bis einschließlich 5 Jahre
- Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind
- Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule (Testung in der Schule)
- Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigen-Test erforderlich)
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig, negativer Antigen-Test erforderlich
- Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)
- Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)